Das Reglement

  Morgan Sports Car Club Deutschland

 

 Offene Clubmeisterschaft um den „Lew Spencer Cup“

 

·       Zweck

 Der MSCCD bietet mit dem „Lew Spencer Cup“ den Besitzern von Morgan-Fahrzeugen die Möglichkeit, kostengünstig Motorsport im Sinne von Clubsport-Gleichmäßigkeitsprüfungen betreiben zu können.

 

Der „Lew Spencer Cup“ ist als offene Clubmeisterschaft ausgeschrieben. Der MSCCD sieht nicht den sportlichen Erfolg der einzelnen Teilnehmer im Vordergrund, sondern die Teilnahme von Morganfahrern aus dem In- und Ausland. Es können sowohl Mitglieder anderer Morgan-Clubs als auch nicht organisierte Morganfahrer an der Meisterschaft teilnehmen. Die Veranstaltungen dienen nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten- Fairness auf der Strecke und im Fahrerlager ist oberstes Gebot.

   

·       Teilnehmer

 Teilnahmeberechtigt sind Fahrerinnen und Fahrer, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

 

Der Vorstand behält sich vor, Bewerber abzulehnen. Eine Nennung begründet keinen Rechtsanspruch auf eine Teilnahme. Generell ist eine Teilnahme nur nach Zahlung des Nenngeldes möglich.

  

·       Fahrerausrüstung

 Schutzhelme, gemäß den aktuellen DMSB-Vorschriften, sind vorgeschrieben. Bei Fahrzeugen, die nur  mit Brooklandscheiben ausgerüstet sind, ist ein Integral-Helm mit Visier erforderlich. Das Tragen von körperbedeckender Kleidung (Schulter bedeckendes Oberteil, lange Hose) sowie geschlossenen Schuhen ist ebenfalls vorgeschrieben.  

 

Zusätzliche Schutzausrüstungen, wie z.B. Overall, Unterwäsche, Handschuhe, Kopfhaube gemäß der aktuellen FIA-Norm, werden empfohlen.

  

·       Zugelassene Fahrzeuge

 Es werden nur vierrädrige Fahrzeuge der Marke Morgan- ohne Altersbegrenzung- zugelassen. MSCCD-Clubmitglieder können auch mit einem sportlichen Fremdmarken-Fahrzeug an den Meisterschaftsläufen teilnehmen. In diesem Fall erfolgt allerdings keine Punktewertung für die Meisterschaft. Die Zulassung von Gastfahrer/innen liegt im Ermessen des Vorstands.
Die Fahrzeuge müssen eine gültige Straßenzulassung oder einen Wagenpass (DMSB oder FIA) haben. Falls dieses nicht erfüllt wird, muss der Eigentümer / Besitzer / Fahrer eine Erklärung unterzeichnen, worin er bestätigt, für Schäden, die er Dritten zufügt, aufzukommen. Bei ausländischen Teilnehmern werden die Zulassungsdokumente des zutreffenden ASN akzeptiert.
Derzeit wird keine Klasseneinteilung nach Modelltypen vorgenommen.

   

·       Technische Bestimmungen

 Es sind sowohl serienmäßige als auch modifizierte Morgan-Fahrzeuge zugelassen.

 

Die Karosserie muss einschließlich Türen und Hauben in der äußeren Form und Abmessung vollständig der Serienkarosserie oder einer im Morganwerk hergestellten Variante entsprechen. Die Benutzung von Hardtops ist zugelassen.

 

Die klassische Anmutung der Fahrzeuge steht im Vordergrund- somit ist die Verwendung von zeitgenössischen Materialien und Ausführungen bei Modifikationen zu beachten. Ausgenommen davon sind lediglich Sicherheits- und Umwelt-Ausstattungen.

  

Fahrzeuge, die mit Fremdmotoren (z.B. Toyota,- oder Chevrolet) nachgerüstet wurden, werden nicht in die Punktewertung der Clubmeisterschaft aufgenommen. Das gleiche betrifft Fahrzeuge, die nachträglich mit elektronischen Hilfsmitteln, wie z.B. Traktionskontrollen oder ähnlichem, nachgerüstet wurden.  

 

Es darf ausschließlich Tankstellenbenzin verwendet werden.


Die Lärmvorschriften des jeweiligen Streckenbetreibers werden übernommen. Die Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden.

 

·       Sicherheitsbestimmungen

 Folgende Sicherheitsmerkmale sind Voraussetzung zur Teilnahme an MSCCD-Sportveranstaltungen:

·       Jeweils eine Abschleppvorrichtung vorne und hinten, farblich gekennzeichnet

·       Feuerlöscher mit mindestens 2 kg Inhalt im Fahrzeug

·       StVZo- entsprechende Lichtanlage

·       Je ein Außenspiegel links und rechts

 

Folgende Sicherheitsmerkmale werden zur Teilnahme an den Sportveranstaltungen des MSCCD e.V. empfohlen:

·       Überrollbügel gemäß Artikel 11, DMSB-Rahmenausschreibung Clubsport-Gleichmäßigkeitsprüfungen

·       Flankenschutzstreben

·       Feuerlöschsystem

·       Stromkreisunterbrecher mit entsprechender Kennzeichnung

·       4 bzw. 6 Punkt Sicherheitsgurt ggf. in Kombination mit einem Schalensitz

 

Fahrzeuge, die über keinen Überrollbügel verfügen, können nur nach Modus 1 entsprechend dem Reglement nach DMSB starten.

   

·       Werbung auf Fahrzeugen

 Sollten vom Veranstalter Werbeaufschriften zum „Lew Spencer Cup“ zur Verfügung gestellt werden, sind diese nach Vorgabe des Veranstalters aufzubringen.

   

·       Veranstaltungen, die vom MSCCD ausgerichtet werden

 Der Clubmeisterschaft liegen ca. 4 bis 5 Einzelveranstaltungen im Sinne einer Gleichmäßigkeitsprüfung (GLP) zugrunde. GLP’s sind Wettbewerbe mit Automobilen, die auf einer permanent oder zeitweise eingerichteten, in sich geschlossenen Strecke mit festem Belag, durchgeführt werden. Die Gleichmäßigkeitsprüfung ist ein Wettbewerb mit Sollzeitabschnitten, die Erzielung und Wertung von Höchstgeschwindigkeiten ist nicht vorgesehen.

 

 Der Wertung liegen nur Veranstaltungen zugrunde, die der Vorstand des MSCCD beschlossen und den Bewerbern bekannt gegeben hat. Die Meisterschaft ist personenbezogen und damit unabhängig vom Typ des Morgan-Fahrzeugs. Infolgedessen ist ein Fahrzeugwechsel im laufenden Meisterschaftsjahr zulässig. Das jeweils schlechteste Saisonergebnis wird als sog. Streichergebnis in der Gesamtwertung annulliert, falls mehr als 4 Einzelveranstaltungen durchgeführt werden.

 

 Falls keine externe Zeitnahme möglich ist, kann dies durch im Fahrzeug sicher befestigte Mobiltelefone, die mit einer entsprechenden App (z.B. Harry’s Laptimer) ausgestattet sind, erfolgen. 

 

 Vor den Wertungsläufen werden die Fahrzeuge einer Sichtprüfung unterzogen. 

 Zur Sichtprüfung müssen die Fahrer mit Fahrzeug und Helm erscheinen, mit denen sie an der Veranstaltung teilnehmen werden. 

 Die Teilnehmer haben eine gültige Fahrerlaubnis vorzulegen.

 Fahrzeuge, die negativ auffallen, werden nicht zur Veranstaltung zugelassen.

 Vor jeder Veranstaltung findet eine Fahrerbesprechung statt. Die Teilnahme ist hier Pflicht, bei Abwesenheit ist eine Disqualifikation möglich.

 Erstteilnehmern auf den jeweiligen Strecken wird in der Regel zu Beginn die Gelegenheit geboten, geführte Runden hinter einem Instruktorenfahrzeug zu absolvieren.

  

Die Veranstaltungen werden üblicherweise in 20-minütigen Einheiten strukturiert:

 

  1. Freies Fahren zum Kennenlernen des Kurses
  2. Zeittraining zur Ermittlung der Startreihenfolge in den Wertungsläufen
  3. Erster Wertungslauf
  4. Zweiter Wertungslauf

 Der Start erfolgt grundsätzlich einzeln aus der Boxengasse heraus. Das Überholen ist erst nach Beendigung der ersten Runde erlaubt.

  

Richtzeit ist die schnellste Runde, die ein Fahrer während des Wertungslaufs gefahren hat. Gewertet werden dann die drei Runden, die dieser schnellsten Runde am nächsten kommen.

 

Der Fahrer muss die Ziellinie auf der Strecke überfahren, um Punkte für die Wertung zu erhalten.

  

·       Wertungspunkte

 Der Sieger erhält 20 Punkte, der Zweite 17, der Dritte 15, der Vierte 13, der Fünfte 11, der Sechste 10, der Siebte 9, der Achte 8, der Neunte 7, der Zehnte der Elfte 5, der Zwölfte 4, der Dreizehnte 5, der Vierzehnte 2 und der Fünfzehnte 1 Punkt.

 Zusätzliche Teilnahmepunkte werden für jede Veranstaltung der MSCCD-Clubmeisterschaft wie folgt vergeben:

 Erfolgreiche Sichtprüfung 1 Punkt

 Teilnahme im Zeittraining 1 Punkt

  

·       Veranstaltungen, die nicht vom MSCCD ausgerichtet werden

 Bei Clubmeisterschaftsläufen, die innerhalb einer organisierten Veranstaltung Dritter abgehalten werden, haben sich die Teilnehmer den Bedingungen des Veranstalters anzupassen.

  

·       Wertung

 Der Gesamtsieger des „Lew Spencer Cup’s“ ist der Fahrer, der die höchste Punktzahl, inklusive der Zusatzpunkte aus den gewerteten Läufen, abzüglich der Streichergebnisse, erreicht hat. Bei Punktgleichheit entscheidet die Anzahl der Siege, 2. u. 3. Plätze usw.

  

·       Preise

 Die offene MSCCD Clubmeisterschaft wird um den „Lew Spencer Cup“ ausgetragen. Die Plätze 1-3 werden mit Preisen ausgestattet. Der Sieger erhält den Wanderpokal für die Zeit seiner Meisterschaft. Der Pokal bleibt Eigentum des MSCCD’s und muss an den nächsten Sieger weiter gegeben werden. Die Siegernamen werden auf den Wanderpokal graviert. Der Wanderpokal versteht sich als zeitlich begrenzte Leihgabe an den Preisträger.

 
Mit dem „Lew Spencer Cup“ wird dem hervorragenden amerikanischen Rennfahrer Lew Spencer, der mit seinen Morgans in den 50er und 60er Jahren des 20. Jahrhunderts viele Erfolge  erzielt hat, gedacht.
Dieser Pokal soll auch die Geschichte des MSCCD’s verkörpern- deshalb sollen die Sieger diese  Trophäe mit entsprechender Sorgfalt behandeln.


Die Preisübergabe findet während der jährlichen Mitgliederversammlung statt.
Der Sieger hat dann das Recht, auf dem vorderen Kotflügel des Wettbewerbsfahrzeugs das Siegerzeichen des „Lew Spencer Cups“ zu führen.

  

·       Sanktionen

 Bei Verstößen gegen das Reglement, die Fairness oder den Anstand kann der Clubvorstand einen Teilnehmer von einzelnen Veranstaltungen oder der kompletten offenen Clubmeisterschaft ausschließen. Entscheidungen des Clubvorstands sind endgültig und können nicht angefochten werden.

 

·       Schlussbestimmungen

 Die Reglements und Bestimmungen des Veranstalters, der einen Wertungslauf der offenen Clubmeisterschaft durchführt, gelten für alle Teilnehmer und müssen befolgt werden.
Mit der Teilnahme an Veranstaltungen, die zur offenen MSCCD–Clubmeisterschaft zählen, akzeptiert jeder Teilnehmer dieses Reglement vollständig und ohne Vorbehalt.

  

Der Vorstand im Januar 2024

 

Thomas Bredendiek, Karl Grobbel und Emanuel Ingenhoven

 

Das Reglement gibt es auch als PDF zum Download

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Reglement Lew Spencer Cup
20240121_Reglement MSCCD_2024.pdf
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