Morgan Sports Car Club Deutschland
Offene Clubmeisterschaft um den „Lew Spencer Cup“
· Zweck
Der MSCCD bietet mit dem „Lew Spencer Cup“ den Besitzern von Morgan-Fahrzeugen die Möglichkeit, kostengünstig Motorsport im Sinne von Clubsport-Gleichmäßigkeitsprüfungen betreiben zu können.
Der „Lew Spencer Cup“ ist als offene Clubmeisterschaft ausgeschrieben. Der MSCCD sieht nicht den sportlichen Erfolg der einzelnen Teilnehmer im Vordergrund sondern die Teilnahme von Morganfahrern aus dem In-und Ausland. Es können sowohl Mitglieder anderer Morgan-Clubs als auch nicht organisierte Morganfahrer an der Meisterschaft teilnehmen. Die Veranstaltungen dienen nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten- Fairness auf der Strecke und im Fahrerlager ist oberstes Gebot.
· Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind Fahrerinnen und Fahrer, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind und erfolgreich die Einführung im Rahmen der MSCCD Akademie abgeschlossen haben. Die Mitgliedschaft im MSCCD ist hier keine Bedingung.
Die MSCCD Akademie findet normalerweise am Vorabend des ersten Laufs statt.
Der Vorstand behält sich vor, Bewerber abzulehnen. Eine Nennung begründet keinen Rechtsanspruch auf eine Teilnahme. Generell ist eine Teilnahme nur nach Zahlung des Nenngeldes möglich.
· Fahrerausrüstung
Schutzhelme, gemäß den aktuellen DMSB Vorschriften, sind vorgeschrieben. Bei Fahrzeugen, die nur mit Brooklandscheiben ausgerüstet sind, ist ein Integral-Helm mit Visier erforderlich. Das Tragen von körperbedeckender Kleidung (Schulter bedeckendes Oberteil, lange Hose) sowie geschlossenen Schuhen ist ebenfalls vorgeschrieben.
Zusätzliche Schutzausrüstungen, wie z.B. Overall, Unterwäsche, Handschuhe, Kopfhaube gemäß der aktuellen FIA-Norm, werden dringend empfohlen.
· Zugelassene Fahrzeuge
Es werden nur vierrädrige Fahrzeuge der Marke Morgan- ohne Altersbegrenzung- zugelassen. MSCCD-Clubmitglieder können auch mit einem
sportlichen Fremdmarken-Fahrzeug an den Meisterschaftsläufen teilnehmen. In diesem Fall erfolgt allerdings keine Punktewertung für die Meisterschaft. Die Zulassung von Gastfahrer/innen liegt im
Ermessen des Vorstands.
Die Fahrzeuge müssen eine gültige Straßenzulassung oder einen Wagenpass (DMSB oder FIA) haben. Falls dieses nicht erfüllt wird, muss der Eigentümer / Besitzer / Fahrer eine Erklärung
unterzeichnen, worin er bestätigt, für Schäden, die er Dritten zufügt, aufzukommen. Bei ausländischen Teilnehmern werden die Zulassungsdokumente des zutreffenden ASN akzeptiert.
Derzeit wird keine Klasseneinteilung nach Modelltypen vorgenommen.
· Technische Bestimmungen
Es sind sowohl serienmäßige als auch modifizierte Morgan-Fahrzeuge zugelassen.
Wichtig ist die Originalität der Fahrzeuge.
1. Karosserie und Fahrgestell
Die Karosserie muss einschließlich Türen und Hauben in der äußeren Form und Abmessung vollständig der Serienkarosserie oder einer im Morganwerk hergestellten Variante entsprechen. Die Benutzung von Hardtops ist zugelassen.
Die klassische Anmutung der Fahrzeuge steht im Vordergrund- somit ist die Verwendung von zeitgenössischen Materialien und Ausführungen bei Modifikationen zu beachten. Ausgenommen sind lediglich Sicherheits,- und Umwelt-Ausstattungen.
Dämmmaterial, Teppiche, sonstige Innenverkleidungen, Beifahrersitz und Stoßstangen dürfen entfernt werden,
die Türen müssen Innenverkleidungen besitzen.
Die Windschutzscheibe muss aus Verbundglas bestehen, darf aber gegen Aeroscreens oder Windabweiser ausgetauscht werden. Bei dieser Modifikation sind keine Scheibenwischer notwendig.
2. Motor
Fahrzeuge, die mit Fremdmotoren (z.B. Toyota,- oder Chevrolet) nachgerüstet wurden, werden nicht in die Punktewertung der Clubmeisterschaft aufgenommen. Das gleiche betrifft Fahrzeuge, die nachträglich mit elektronischen Hilfsmitteln, wie z.B. Traktionskontrollen oder ähnlichem, nachgerüstet wurden.
Es darf ausschließlich Tankstellenbenzin verwendet werden. Die Gemischaufbereitung ist freigestellt, sie muss jedoch periodenspezifisch
sein.
Die Lärmvorschriften des jeweiligen Streckenbetreibers werden übernommen. Die Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden.
3. Kraftübertragung
Das Getriebe des Grundmodells muss beibehalten werden. Die Getriebeübersetzung ist freigestellt, gerade verzahnte Gangräder sind erlaubt. Schwungscheibe und Kupplung sind freigestellt. Sperrdifferentiale sowie verstärkte Antriebswellen sind erlaubt.
4. Bremsanlage
Ein Zweikreisbremssystem ist vorgeschrieben, der Einbau von Scheibenbremsen an der Hinterachse ist erlaubt.
Die Benutzung von zwei Hauptbremszylindern und eines Wagebalkensystems ist erlaubt.
5. Fahrwerk, Reifen und Räder
Die ursprüngliche Radaufhängung ist beizubehalten. Der Typ der Federn ist freigestellt. Hebelarmstoßdämpfer dürfen durch
Teleskopstoßdämpfer ersetzt werden. Der Einbau von Längsstreben, Panhardstab und Stabilisatoren ist erlaubt. Das Originalprinzip der Hinterachskonstruktion darf nicht verändert werden.
Es dürfen Straßen,- oder Semi-Slick-Reifen benutzt werden. Die Reifen müssen in ihrer Kennzeichnung die Angabe des Höhe-Breite-Verhältnis’ tragen (z.B. 205/60-15). Rennreifen ( Slick ) sind nicht
zugelassen. Material und Form der Räder sind freigestellt.
Sicherheitsbestimmungen
Ein Überrollbügel gemäß Artikel 11, DMSB-Rahmenausschreibung Clubsport-Gleichmäßigkeitsprüfungen ist vorgeschrieben. Der Einbau von
Flankenschutzstreben ist dringlich empfohlen.
Fahrzeuge, die über keinen Überrollbügel verfügen, können nur nach Modus 1 entsprechend dem Reglement nach DMSB starten. Alle
Fahrzeuge müssen Feuerlöscher mit mindestens 2 Kg Inhalt aufweisen. Es wird der Einbau eines Feuerlöschsystems empfohlen.
Es wird ein Stromkreisunterbrecher mit entsprechender Kennzeichnung empfohlen.
Am Fahrzeug müssen vorne und hinten jeweils eine Abschleppvorrichtung angebracht und farblich gekennzeichnet sein.
Alle Fahrzeuge müssen hinten zwei funktionierende rote Bremslichter und für Regenrennen eine Nebelschlussleuchte besitzen. Außerdem müssen sie zwei rote Rücklichter, an der hier vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Stelle, aufweisen.
Die vorderen Scheinwerfer müssen funktionstüchtig sein und abgeklebt werden.
Je ein Außenspiegel links und rechts sind vorgeschrieben.
Der Einbau eines Rennschalensitzes und 4 bzw. 6 Punkt Sicherheitsgurts ist dringend empfohlen.
Werbung auf Fahrzeugen
Sollten vom Veranstalter Werbeaufschriften zum „Lew Spencer Cup“ zur Verfügung gestellt werden, sind diese nach Vorgabe des Veranstalters aufzubringen.
Veranstaltungen, die vom MSCCD ausgerichtet werden
Der Clubmeisterschaft liegen ca. 5 bis 6 Einzelveranstaltungen im Sinne einer Gleichmäßigkeitsprüfung (GLP) zugrunde. GLP’s sind Wettbewerbe mit Automobilen, die auf einer permanent oder zeitweise eingerichteten, in sich geschlossenen Strecke mit festem Belag, durchgeführt werden. Die Gleichmäßigkeitsprüfung ist ein Wettbewerb mit Sollzeitabschnitten, die Erzielung und Wertung von Höchstgeschwindigkeiten ist nicht vorgesehen.
Der Wertung liegen nur Veranstaltungen zugrunde, die der Vorstand des MSCCD beschlossen und den Bewerbern bekannt gegeben hat. Die Meisterschaft ist personenbezogen und damit unabhängig vom Typ des Morgan-Fahrzeugs. Infolgedessen ist ein Fahrzeugwechsel im laufenden Meisterschaftsjahr zulässig. Das jeweils schlechteste Saisonergebnis wird als sog. Streichergebnis in der Gesamtwertung annulliert.
Es dürfen keine Zeitmessvorrichtungen (Stoppuhren, Handys, GPS etc.) mitgeführt und genutzt werden.
Vor den Wertungsläufen werden die Fahrzeuge anhand einer Checkliste einer Sichtprüfung unterzogen.
Zur Sichtprüfung müssen die Fahrer mit Fahrzeug und Helm erscheinen, mit denen sie an der Veranstaltung teilnehmen werden.
Die Teilnehmer haben eine gültige Fahrerlaubnis vorzulegen.
Fahrzeuge, die anhand der Checkliste negativ auffallen, werden nicht zur Veranstaltung zugelassen. Fahrzeuge, die nach der Sichtprüfung beschädigt wurden, werden von der Veranstaltung
ausgeschlossen.
Vor jeder Veranstaltung findet eine Fahrerbesprechung statt. Die Teilnahme ist hier Pflicht, bei Abwesenheit ist eine Disqualifikation möglich.
Bei den Veranstaltungen werden ein freies und ein Zeittraining von 20 bis 30 min durchgeführt. Die Startplätze bei den Wertungsläufen werden nach der im Zeittraining gefahrenen Zeit verteilt. Die
Aufwärmrunde wird pro Lauf hinter dem Führungsfahrzeug (Pace Car) absolviert. Nachdem das Führungsfahrzeug die Rennstrecke verlassen hat, übernimmt der ‚Poleman’ die Führung und nach dem
Startzeichen wird der Wertungslauf mit dem Indianapolis Start eröffnet. Ein Wertungslauf dauert 20 bis 30 min, es werden zwei Wertungsläufe pro Veranstaltung durchgeführt.
Für die Gesamtwertung werden die Strafpunkte der Wertungsläufe addiert. Die Strafpunktabweichungen werden in Hundertstel Sec. berechnet:
1 Hundertstel Sec. Abweichung = 1 Strafpunkt
Richtzeit ist die schnellste Runde, die ein Fahrer gefahren hat.
Gewertet werden dann die drei Runden, die dieser schnellsten Runde am nächsten kommen.
Der Fahrer muss die Ziellinie auf der Strecke überfahren, um Punkte für die Wertung zu erhalten.
Fahrer, die nicht in die Wertung kommen (Ausscheiden im Wertungslauf) erhalten das 2fache vom Letzten der Wertung.
Der Fahrer mit der niedrigsten Punkzahl gewinnt die Veranstaltung.
Wertungspunkte
Der Sieger erhält 20 Punkte, der Zweite 17, der Dritte 15, der Vierte 13, der Fünfte 11, der Sechste 10, der Siebte 9, der Achte 8, der Neunte 7, der Zehnte der Elfte 5, der Zwölfte 4, der Dreizehnte 5, der Vierzehnte 2 und der Fünfzehnte 1 Punkt.
Zusätzliche Teilnahmepunkte werden für jede Veranstaltung der MSCCD-Clubmeisterschaft wie folgt vergeben:
Erfolgreiche Technische Abnahme 1 Punkt
Teilnahme im Zeittraining 1 Punkt
Veranstaltungen, die nicht vom MSCCD ausgerichtet werden
Bei Clubmeisterschaftsläufen, die innerhalb einer organisierten Veranstaltung Dritter abgehalten werden, haben sich die Teilnehmer den Bedingungen des Veranstalters anzupassen.
Wertung
Der Gesamtsieger des „Lew Spencer Cup’s“ ist der Fahrer, der die höchste Punktzahl, inklusive der Zusatzpunkte aus den gewerteten Läufen, abzüglich der Streichergebnisse, erreicht hat. Bei Punktgleichheit entscheidet die Anzahl der Siege, 2. u. 3. Plätze usw.
Preise
Die offene MSCCD Clubmeisterschaft wird um den „Lew Spencer Cup“ ausgetragen. Die Plätze 1-3 werden mit Preisen ausgestattet. Der Sieger erhält den Wanderpokal für die Zeit seiner Meisterschaft. Der Pokal bleibt Eigentum des MSCCD’s und muss an den nächsten Sieger weiter gegeben werden. Die Siegernamen werden auf den Wanderpokal graviert. Der Wanderpokal versteht sich als zeitlich begrenzte Leihgabe an den Preisträger. Der Preisträger hat ein gesondertes Schriftstück eigenhändig zu unterzeichnen, worin er bestätigt, dass der Pokal lediglich eine Leihgabe für max. 12 Monate nach Überreichung ist. Der Sieger erhält, bei der darauffolgenden Jahresversammlung einen Pokal, auf dem sein Name mit der Jahreszahl und der Hinweis auf den „Lew Spencer Cup“ eingraviert ist.
Mit dem „Lew Spencer Cup“ wird dem hervorragenden amerikanischen Rennfahrer Lew Spencer, der mit seinen Morgans in den 50er und 60er Jahren des 20. Jahrhunderts viele Erfolge erzielt hat,
gedacht.
Dieser Pokal soll auch die Geschichte des MSCCD’s verkörpern- deshalb sollen die Sieger diese Trophäe mit entsprechender Sorgfalt behandeln.
Die Preisübergabe findet während der jährlichen Mitgliederversammlung statt.
Der Sieger hat dann das Recht, auf dem rechten vorderen Kotflügel des Wettbewerbfahrzeugs das Siegerzeichen des „Lew Spencer Cups“ zu führen.
Sanktionen
Bei Verstößen gegen das Reglement, die Fairness oder den Anstand kann der Clubvorstand einen Teilnehmer von einzelnen Veranstaltungen oder der kompletten offenen Clubmeisterschaft ausschließen. Entscheidungen des Clubvorstands sind endgültig und können nicht angefochten werden.
Vor Beginn einer Veranstaltung haben alle Teilnehmer (Fahrer und ggf. Beifahrer) einen gesonderten Haftungsausschluss zu unterzeichnen.
Schlussbestimmungen
Die Reglements und Bestimmungen
des Veranstalters, der einen Wertungslauf der offenen Clubmeisterschaft durchführt, gelten für alle Teilnehmer und müssen befolgt werden.
Mit der Teilnahme an Veranstaltungen, die zur offenen MSCCD–Clubmeisterschaft zählen, akzeptiert jeder Teilnehmer dieses Reglement vollständig und ohne
Vorbehalt.
Der Vorstand im August 2019 · Thomas Bredendiek · Reinhard Frese · Karl Grobbel
Alte Hauptstraße 99
45289 Essen
Tel.:+49 201 571686
E-Mail: kontakt@msccd.de